Die nötigen Abstandsflächen bis zur Grundstücksgrenze sind in der Landesbauordnung festgelegt. Dies kennen Vermesser, Architekten und Immobilienmakler. Was weniger bekannt ist: für Gebäude mit Reetbedachung gelten besondere Abstandsregeln mit größeren Abständen. Wer sein Grundstück mit Reetdachkate parzellieren möchte sollte dies beherzigen. Bei dem konkreten Beispiel kamen wir Architekten um Jahre zu spät. Der neue Eigentümer wollte eine neue Reetdeckung aufbringen lassen und dann gleich auch ein paar Gauben ins Dach einbauen lassen. Die Genehmigung dazu wurde verwehrt, wegen der ungenügenden Grenzabstände. Meine Forschungen zu den technischen Möglichkeiten ergaben, dass es in Dänemark Modellösungen gibt, aber nicht bei gewünschten Gauben. Aus den Niederlanden kommt Kunstreet, dass als harte Bedachung betrachtet wird und damit die einzige technische Lösung darstellt, die gewählt werden kann, wenn man Reet will.

Das Material hat eine erstaunliche Ähnlichkeit mit Naturreet und wäre bis auf wenige Details nicht als Kunstmaterial zu erkennen. Sehr anders ist dagegen die Verlegung des Materials auf der Dachfläche. Man benötigt eine geschlossene Platte, zum Beispiel Bausperrholz. Ein Bauphysikalischer Nachweis dazu, wo in der Konstruktion Tauwasser ausfällt, kann von den Experten nicht erbracht werden. Mit parallelen Nachweisverfahren in Planung und Überwachung konnten wir die Ausführung freigeben